Hinweisgebersystem

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.

 

Bei db bauer packaging wird diese Richtlinie durch die Einrichtung eines entsprechenden Hinweisgebersystems umgesetzt. Mitarbeiter sowie Dritte können Verstöße gegen das Gesetz oder gegen den Verhaltenskodex von db bauer packaging melden.

 

Damit Ihr Hinweis von unseren Hinweisgeberschutz-Beauftragten angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass Sie Ihre Verdachtsmeldung so konkret wie möglich formulieren.

 

Hilfreich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung folgende fünf W-Fragen berücksichtigen:

 

Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?

Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhaltes.

Wann? – Wann war der Vorfall?

Wie? – Wie oft ist er passiert?

Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

 

Für Ihren Hinweis bzw. Meldung wenden Sie sich bitte direkt an unsere Hinweisgeberschutz-Beauftragten:

Jelena Lippert
whistleblower@bauer-packaging.de
+49 (0)7941-9174-45

Andreas Hettinger
whistleblower@bauer-packaging.de
+49 (0)7941-9174-33

 

Per Post:

 

Hinweisgebersystem
Druckerei Bauer GmbH
Otto-Rettenmaier-Straße 5/6
74629 Pfedelbach

 

Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt. Wir gehen allen Hinweisen nach und billigen keinerlei Benachteiligung von Personen, die Hinweise an uns melden.